(1) Die Lieferzeiten sind produktabhängig auf unserer Website angegeben.
(2) Falls nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Verbindliche Transportzeiten können nicht gegeben werden. Die Lieferzeiten verlängern sich um den Zeitraum eines von M.P. Objektbau GmbH nicht zu vertretenden Lieferhinderhindernisses, das nicht im Einwirkungsbereich von der M.P. Objektbau GmbH liegt, insbesondere Streik, Aussperrung, Beförderungs- oder Betriebssperre und andere Fälle höherer Gewalt.
(3) Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Transportschäden, die als solche äußerlich erkennbar sind, sind sofort beim Transporteur schriftlich bei Annahme anzuzeigen. Ein im Nachhinein geltend gemachter Transportschaden wird nicht anerkannt. Soweit nicht anders vereinbart, stellen wir bei Nichtannahme, Annahmeverweigerung oder Nichtabholung der bestellten Ware dem Kunden die entstehenden Kosten nebst Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Diese Kosten errechnen sich aus der für die jeweilige Lieferung angefallenen Versandkosten und eventuelle Rücktransportkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,- €. Die gilt auch für Ware, die durch vom Kunden falsch angegebenen Adressdaten nicht zustellbar war. Weiterhin hat der Kunde Sorge zu tragen, dass in den üblichen Paketanlieferzeiten bei erwarten der Lieferung und bei erwarten einer Lieferung durch telefonisches Avis ein Empfang der Lieferung sichergestellt ist. Hat der Kunde mitgeteilt, dass die Ware auf dem Postweg beschädigt oder verloren gegangen ist, so wird die M.P. Objektbau GmbH unverzüglich Ersatzansprüche gegenüber dem Verursacher anmelden oder Nachforschungsanträge hinsichtlich des Verbleibs der Ware stellen. Die
M.P. Objektbau GmbH ist nicht verpflichtet eine Ersatzlieferung an den Kunden durchzuführen oder den Kaufpreis an den Kunden zurückzuerstatten, solange der Transportschaden nicht eindeutig festgestellt oder das Nachforschungs-verfahren noch nicht abgeschlossen wurde.
(4) Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit ist M.P. Objektbau GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten. .
Gefahrenübergang und Gewährleistung
(1) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
(2) Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet M.P. Objektbau GmbH für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl der Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Gewährleistungsansprüche verjähren bei Verbrauchern, d.h. natürlichen Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, nach 24 Monaten und bei Unternehmen innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferung an den Besteller bzw. Käufer. Handelt es sich bei den Liefergegenstände um gebrauchte Güter, so verjähren die Gewährleistungsansprüche nach 12 Monaten. Gegenüber Unternehmen ist die Gewährleistung gebrauchter und Güter aus Insolvens generell ausgeschlossen.
(4) Offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung von M.P. Objektbau GmbH müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte des Kunden. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Die M.P. Objektbau GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebs-bedingungen entstehen.
Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung von der M.P. Objektbau GmbH am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden. Sofern es sich bei dem Kunden um Verbraucher handelt, d.h. natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so wird im Falle eines Mangels gemäß § 476 BGB innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Haftungsbeschränkung
1) Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen die M.P. Objektbau GmbH als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt M.P. Objektbau GmbH bei Vertragsabschluß vernünftigerweise rechnen mußte. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den zehnfachen Betrag des Auftragswertes.
Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der M.P. Objektbau GmbH sofort ohne Abzug fällig.
(2) Der Kunde hat die Wahl aus verschiedenen Zahlungsarten, die abhängig von der Bestellsumme, der Lieferart und dem Versandziel angeboten werden.
(3) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.
(4) Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem Fall gelten Scheck- und Wechselhergaben erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist M.P. Objektbau GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz, mindestens jedoch 6% p.a. zu berechnen.
(6) Die Aufrechnung ist außer bei von M.P. Objektbau GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von M.P. Objektbau GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von M.P. Objektbau GmbH. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten des weiteren die folgenden Regelungen: Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von M.P. Objektbau GmbH stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an die M.P. Objektbau GmbH ab. Wir ermächtigen den Käufer/Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Rücktritt
(1) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die M.P.Objektbau GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die M.P. Objektbau GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
Widerrufsrecht und Rücksendepflicht
Diese gesamte Klausel gilt nur für Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
(1) Der Kunde ist an seine Erklärung zum Abschluß eines Kaufvertrages nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerruft. Der Widerruf muß schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
M.P. Objektbau GmbH
Bärenbachstraße 30
98739 Piesau
Die Rücksendung hat an die gesondert durch M.P. Objektbau GmbH mitgeteilte Anschrift zu erfolgen.
(5) Nach Eingang des Widerrufs ist M.P. Objektbau GmbH verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, dieLieferung auf Kosten und Gefahr von der M.P. Objektbau GmbH zurückzusenden. Der Kunde trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung.
(6) Das Rückgaberecht besteht nach § 312 d Abs.4 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können.
(7) Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei Verschlechterung oder Verlust der Ware kann Wertersatz verlangt werden.
Datenschutz
(1) Der Kunde ermächtigt M.P. Objektbau GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
(2) Die M.P. Objektbau GmbH speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt die M.P. Objektbau GmbH nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.
(3) Die M.P. Objektbau GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
Schlußbestimmungen
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Saalfeld/Saale alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
(4) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
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